Wichtige Hinweise

Düsseldorf, 4. November 2020

Eine Neuerung der MiFID II ist die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind, auf denen es Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt hat, und Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG). Da das Institut andere Wertpapierfirmen auswählt, um die Kundengeschäfte abzuwickeln, sind in diesem Fall die fünf wichtigsten Broker anzugeben und in Bezug auf diese Firmen Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Weitere Informationen zu dieser Veröffentlichung sind der Delegierten Verordnung (EU) 2017/576 zu entnehmen. Laut ESMA sollten die Berichte mindestens für 2 Jahre auf der Webseite bereitgestellt werden.


Jahr 2019

Finanzinstrumente

alt textAusführungen Finanzinstrumente (Stand: 31.12.2019)

Derivate

alt textAusführungen Derivate (Stand: 31.12.2019)


Jahr 2020

Finanzinstrumente

alt textAusführungen Finanzinstrumente (Stand: 31.12.2020)

Derivate

alt textAusführungen Derivate (Stand: 31.12.2020)


Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2019 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

A) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die HQ Asset Management GmbH leitet Anlageentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern nutzt für den Handel als Outsourcing Partner die Baader Bank, die die Aufträge ausführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung des Marktes (d.h. Beobachtung relevanter Broker) wirkt die HQ Asset Management GmbH auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin.

Im Rahmen der Vermögensverwaltung haben wir nach Artikel 65 der DVO 2017/565 im bestmöglichen Interesse unserer Kunden zu handeln und alle hinreichenden Maßnahmen zu treffen, um für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Um diesen Vorgaben nachzukommen, wählen wir die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für unsere Kunden erreicht wird.

Unsere Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung
  • Praktikabilität elektronischer Abwicklungsplattformen

Diese Kriterien sind unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags, des Finanzinstrumentes und des Ausführungsplatzes zu gewichten.

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen.

B) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze.

C) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

D) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Ausführungsplätzen.

E) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

HQ Asset Management macht keine Unterschiede bei den Ausführungen in verschiedenen Kundenkategorien.

F) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument und sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten (einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren) ergibt.

G) Erläuterung der Nutzung von etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung überwachen wir regelmäßig, ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Dies erfolgt anhand der Ausführungsbestätigungen bzw. Wertpapierabrechnungen, die wir von den ausführenden Einrichtungen erhalten.

H) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.